Vertragsbedingungen

Zwischen Julia Naumann Personal Training und dem Kunden werden folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen. Diese gelten für alle zukünftigen Trainingseinheiten (im Studio, im Freien, bei sonstigen Sportanlagen, zu Hause, zu Fitnessreisen etc.) es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Julia Naumann Personal Training übt die Tätigkeit als freiberufliche Lehrtätigkeit aus, vergleichbar einem Privatdozenten, nicht aber als gewerbliche Tätigkeit. Der Status ist der eines Privattrainers. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Geschäftsbedingungen. Der Kunde akzeptiert mit dem Erwerb einer Trainingseinheit bei Julia Naumann Training diese AGB.

Terminvereinbarung / Stornierung
  • Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung. Diese vereinbarten Termine gelten als verbindlich.
  • Terminänderungen und Terminabsagen müssen telefonisch erfolgen. Email oder SMS sind nicht erwünscht, da nicht gewährleistet ist, dass der Trainer diese Information rechtzeitig erhält.
  • Eine Absage oder kurzfristige Änderung des Trainingstermins muss mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn durch den Kunden telefonisch erfolgt sein. Ansonsten wird die Trainingseinheit voll berechnet und kann nicht gut geschrieben werden. Gutschriften oder Terminverschiebung  liegen hierbei unter Vorbehalt von Julia Naumann Personal Training.
  • Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird das Honorar für eine Trainingsstunde voll berechnet bzw. gebucht und nicht gut geschrieben. Es können daher keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
  • Wird eine bezahlte Trainingseinheit im Voraus nachweislich wegen Krankheit abgesagt, kann sie zu einem anderen Termin innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Krankheit nachgeholt werden. Es dürfen bis zu zwei Termine in einem Monat innerhalb 24 Stunden vorher abgesagt werden, alles was darüber hinaus geht, wird voll berechnet und kann nicht nachgeholt werden.
Dauer des Trainings

Trainingseinheiten dauern in der Regel 60 Minuten. Ein Abbruch einer Trainingseinheit durch den Kunden vor Ablauf der vereinbarten Trainingszeit berechtigt nicht zur Kostenrückerstattung oder zu Zeitgutschriften.

Außentermine

Sobald ein Termin feststeht und zu diesem Zeitpunkt kein geeignetes Wetter herrscht, kann der Termin durch Julia Naumann Personal Training abgesagt bzw. auf einen anderen Termin verschoben werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort und Zeitpunkt statt.

Anfahrtskosten

Anfahrtskosten innerhalb Solingen und Umgebung sind im Honorar inbegriffen, sofern die Einfachstrecke 5 km nicht überschreitet. Bei einer Anreise von über 5 km fallen zusätzliche Kosten von 1.00 €/km ab dem ersten Kilometer einfache Strecke an, die vom Kunden zu tragen sind.

Haftung und Versicherung

Die Teilnahme an Trainingsterminen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für durch Julia Naumann verursachte Schäden, kommt nur im Falle von nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Betracht. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf dem direkten Wege von und zur Trainingsstätte ist Sache des Kunden. Julia Naumann Personal Training schließt dafür jegliche Haftung aus. Dieser Punkt entspricht einer Haftungsfreistellung.

Speicherung von Daten

Gemäß Paragraf 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht Julia Naumann Personal Training darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV- Anlage gemäß Paragraf 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden natürlich vertraulich behandelt.

12er | 24er Paket

Im Fall der Buchung eines 12er bzw. 24er Paket beschränkt sich die gegenseitige Verpflichtung auf 12 bzw. 24 Trainings-
einheiten à 60 Minuten. Eine Erstattung ungenutzter Stunden erfolgt nicht. Die 12 (24) Trainingseinheiten sind innerhalb von 6 (10) Monaten einzulösen. Im Falle einer medizinischen Indikation, die eine Fortsetzung unmöglich macht, wird der Vertrag pausiert. Die Indikation ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. 

Gesundheit des Kunden

Der Kunde versichert, dass er sportgesund ist und bei Eintritt etwaiger körperlicher Einschränkungen Julia Naumann Personal Training darüber unverzüglich Bescheid gibt. Im Zweifel ist der Abschluss der Vereinbarung ein Sportmediziner zu konsultieren. Mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und  Gesundheit ist die Haftung für Julia Naumann Personal Training auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.

Gutscheine

Nach dem Kauf eines Gutscheines kann dieser nicht zurück gegeben werden. Eine Auszahlung des Wertes ist ausgeschlossen. Gutscheine müssen innerhalb von 12 Monaten eingelöst werden, ansonsten verfallen sie.

Kunden werben Kunden

Für die Vermittlung einer Zehnerkarte für einen Neukunden erhält der Kunde eine Trainingseinheit kostenfrei. Eine Barauszahlung der Prämie ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren. Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren. Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Paragraf 139 BGB findet keine Anwendung. Als Gerichtsstand wird Düsseldorf vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.